UNSERE MITGLIEDER
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das Hauptorgan unseres Verbands.
Ihre Aufgaben sind in unserer Satzung geregelt. Unter anderem sind dies die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats, die Entlastung des Aufsichtsrats, die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und des Vereinszwecks, Beratung über Grundsatzfragen der Caritas, Anregung von neuen Aufgaben und Schwerpunkten in der Caritasarbeit und der Beschluss über die Auflösung oder Umwandlung des Verbands.